Das Asylwesen – ein Draufzahlgeschäft

Die Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes steht an, jedoch gibt es nur wenige Verbesserungen.  Derweil strömen weiterhin Tausende von Asylsuchenden in die Schweiz (2009: 16‘005 Gesuche). Gerade wenn das entsprechende Gesuch abgelehnt und die betroffene Person in ihr Land rückgeführt wird, wird es teuer für die Schweiz: Flugkosten, Ausschaffungshaft, Begleitung auf dem Flug, Rückkehrhilfe etc. Die anfallenden Kosten verschweigt das Bundesamt für Migration aus gutem Grund: es geht um Beträge im dreistelligen Millionenbereich!

Enorme Summen werden falsch eingesetzt
Von 1992 bis inkl. Budget 2002 wurde für den Asylbereich allein auf Bundesebene die unglaubliche Summe von 10’315 Millionen Franken ausgegeben. Fast 90 Prozent dieses enormen Betrages wurden für die Fürsorge und die Betreuung von Asylbewerbern, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen aufgewendet. Angesichts dieser Grössenordnungen stellt sich unweigerlich die Frage, wie viel Gutes man mit solchen Beträgen  in den Herkunftsländern dieser Menschen tun könnte. Mit einer Kaufkraft, die um ein Mehrfaches höher ist als in der Schweiz, könnten dort Schulen, Häuser, Arbeitsplätze usw., in grosser Zahl finanziert werden. Stattdessen begnügen wir uns mit einer reinen Beherbergungspolitik für privilegierte Asylsuchende, die genügend Mittel auftreiben können, um die Schlepperbanden zu bezahlen, welche sie zumeist illegal in die Schweiz einschleusen.

Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes
Mit der Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes soll das Asylverfahren beschleunigt werden und an Effizienz gewinnen. Dies wäre auch dringend nötig, so ist die Zahl der Asylgesuche in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 10‘844 Gesuche eingereicht, so waren es 2009 schon 16‘005. Vor allem Personen aus dem Subsahara-Raum (Nigeria, Eritrea, Somalia), dem Irak und Sri Lanka stellen vermehrt Anträge.

Ziel der Teilrevision ist es, die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden zu senken. Als Massnahme sollen die Verfahrensabläufe schneller und effizienter gestaltet werden. Zudem soll auch der Missbrauch bekämpft werden. Eine Mehrheit der Asylsuchenden gibt keine amtlichen Identitätspapiere ab oder macht falsche Angaben zu Herkunft und Person, um die Wegweisung nach einem abgelehnten Entscheid hinauszuzögern. Die humanitäre Tradition der Schweiz soll jedoch nicht gefährdet werden. Die Vorschläge der Teilrevision sind zwar löblich, jedoch lösen sie das Problem nicht. Wie soll z.B. gegen falsche Angaben zu Herkunft und Person vorgegangen werden? Geldstrafen werden die Asylsuchenden kaum zahlen können und ein Aufenthalt in einem Schweizer Gefängnis kostet nicht nur den Steuerzahler viel Geld, sondern ist für viele Asylsuchende sogar wie Urlaub (ein Bett, eine warme Zelle, regelmässige Mahlzeiten). Und wie genau ein effizienteres und schnelleres Verfahren aussehen und funktionieren soll, bleibt auch unklar. Was aber vor allem bleibt, sind die hohen Kosten im Zusammenhang mit dem Asylverfahren.

Das BfM weiss offenbar nicht, wofür es Geld ausgibt
Für den Posten Asylwesen gibt das Bundesamt für Migration ca. 4‘000 Millionen Franken im Jahr aus, Tendenz steigend. Was dafür aber auf die einzelnen Unterposten (z.B. Ausschaffung) fällt, kann das BfM nicht beantworten. Einzig die Flugkosten für Rückführungen vermag es, anzugeben. Diese belaufen sich auf rund 7 Millionen Franken pro Jahr. 7‘200 Personen wurden 2009 ausgeschafft, bei 2‘600 scheiterte die Durchführung. Allein die annullierten Flugkosten betrugen 270‘000 Franken. SVP-Nationalrat und Linienpilot Thomas Hurter kalkuliert die Kosten pro Ausschaffung auf ca. 20‘000 Franken. Geht man von diesem Wert aus, so haben die durchgeführten Ausschaffungen letztes Jahr 144 Millionen Franken gekostet – eine Summe im dreistelligen Millionenbereich also! Die Kosten sind vor allem so hoch, da für die Rückführungen Passagiermaschinen gechartert werden.

Dies kostet zwischen 30‘000 und 110‘000 Franken pro Maschine. 2009 fanden 43 Sonderflüge für Ausschaffungen statt. Nach einer Rechnung der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kosteten diese Sonderflüge somit rund 3 Millionen Franken. Diese Kosten könnten leicht gesenkt werden, würde man etwa Militärflugzeuge einsetzen. Doch solche Ansätze sieht die Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes nicht vor. Dabei sind gerade die Sonderflüge ein steigender Ausgabeposten, da der Anteil unfreiwilliger Rückführungen stark zunimmt. 2009 reisen 25% der ausreisepflichtigen Personen selbstständig aus, 75% im Rahmen einer „kontrollierten“ Rückführung.

Einsparungen sind möglich
Das Beispiel zeigt deutlich, dass man die Ausgaben im Asylwesen senken kann. Das Hauptproblem momentan ist jedoch, dass das Bundesamt für Migration keine detaillierte Aufstellung der Kosten liefern kann. Wie soll man eruieren, wo Sparpotenzial ist, wenn man die einzelnen Posten nicht kennt? Jeder Bürger und jede Bürgerin muss ihre Einnahmen und Ausgaben kennen und bei der Steuererklärung angeben. Wie kann es sein, dass ein Bundesamt dazu nicht fähig ist?

Die Schweiz ist ein Land mit langreichender humanitärer Tradition. Diese soll auch weiterhin erhalten bleiben. Sobald diese jedoch ausgenutzt wird, muss eingegriffen werden. Andere Länder gehen bereits diesen Weg. Viele potentielle Fluchtzielstaaten sind zunehmend bemüht, die Rechtsmittel für Asyl-suchende einzuschränken und die Höhe der Fürsorgeleistungen als Steuerungsinstrument im Bereich der Asylmigration einzusetzen. Dies hat dazu geführt, dass in vielen dieser Staaten die Asylgesuchszahlen zum Teil drastisch zurückgegangen sind. Nur die Schweiz glaubt nach wie vor, den umgekehrten Weg gehen zu müssen, und lässt den Asylsuchenden jede erdenkliche Wohltat zukommen. Selbst gröbster Missbrauch der schweizerischen Gastfreundschaft wird nicht konsequent geahndet. In dieses Bild passt auch ein Urteil des Bundesgerichtes, wonach in der Schweiz ein ungeschriebenes Recht auf Existenzsicherung besteht, welches allen Ausländern, die sich in der Schweiz aufhalten, zusteht. Und dies – wohlgemerkt – ungeachtet ihres rechtlichen Aufenthaltsstatus.

Schnelle Verfahren, Ausschaffungshaft nur mit den minimalen lebenswichtigen Bedürfnissen sowie der Einsatz von Militärmaschinen zur Ausschaffung sind der richtige Weg, um Kosten zu senken. Gleichzeitig verliert die Schweiz dadurch an Attraktivität für Asylsuchende, was wiederum die Kosten auf Dauer senken wird.