Pikom News September/Oktober 2021

Die erste Schlacht ist gewonnen, der Krieg aber noch nicht
Der Bundesrat hat erfreulicherweise die Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU abgebrochen. Es ist auch bemerkenswert, wie in der öffentlichen Diskussion die Souveränitätsfrage in den letzten Monaten zu einem dominanten Thema wurde. Die Schlacht ist also gewonnen, aber der Krieg keinesfalls! Warum? Weil die institutionellen Souveränitätsfragen nach wie vor auf dem Tisch sind. Der Bundesrat hat den Vertrag aus anderen Gründen abgelehnt. Einen Antrag, für die Schweiz auf eine institutionelle Anbindung an die EU grundsätzlich zu verzichten, hat der Bundesrat in einer internen Abstimmung sogar ausdrücklich abgelehnt. Das bedeutet: EU-Rechtsübernahme, EU-Richter, EU-Sanktionen und EU-Guillotinen sind für eine Mehrheit der Regierung und die Parteien nach wie vor aktuell und eine mögliche Perspektive. Der Zweck des EU-No-Komitees besteht darin, eine solche institutionelle Anbindung zwingend zu verhindern. Denn sie würde die Staats- und Erfolgssäulen der Schweiz zerstören: Unabhängigkeit, direkte Demokratie und die Eigenständigkeit der Kantone. Auch die bewährte Neutralität würde durch eine institutionelle EU-Anbindung beseitigt. Wir müssen deshalb wachsam bleiben und die Entwicklungen genau beobachten. Es gibt bereits Anzeichen, dass sich die Mitte-Links-Parteien zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und allenfalls mit den Gewerkschaften formieren und den Ausverkauf der direkten Demokratie der Schweiz schon bald unter anderem Namen und mit anderen Mitteln erneut vorantreiben werden. So sind natürlich auch die wenig verbliebenden EU-Befürworter in den Startlöchern, die Schweiz direkt oder schleichend in die EU zu manövrieren. Zu guter Letzt wird auch die EU die Forderung der Rechtsvereinheitlichung und gerichtlichen Kontrolle wieder bringen. Es droht also die Gefahr, dass alter Wein in neuen Schläuchen aufbereitet wird. Es gilt, weiterhin die schweizerische Souveränität, die Volksrechte und unsere Staatssäulen zu verteidigen. Es darf niemals eine automatische Rechtsübernahme, eine Unterstellung unter fremde Richter und auch keine fremden Guillotinen geben. Erst wenn die Regierung eine institutionelle Bindung ein für alle Mal zurückweist und in diesem Punkt unmissverständlich Klarheit schafft, wird der Auftrag unseres Komitees erfüllt sein.
Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt sowie
das Parteiunabhängige Informationskomitee PIKOM

Schweizer Millionen für den Vatikanstaat
Im gerade einmal 0,44 Quadratkilometer kleinen Vatikanstaat können wehrpflichtige Schweizer seit nun mehr über 500 Jahren frei von Strafverfolgung dem Papst dienen. Den Unterhalt der päpstlichen Leibgarde bestreitet seit jeher der Kirchenstaat alleine. Nun möchte der Vatikanstaat für die Schweizergarde zwar eine neue Kaserne bauen lassen, dieser aber trotz scheinbar endloser Mittel nicht selber finanzieren. Dies obwohl der Kleinstaat finanziell so gut dasteht, wie kaum ein anderer. Er ist schuldenfrei, verfügt über ein Jahresbudget von rund 400 Millionen Franken, kann eine Bank sein Eigen nennen, und seine Aktien- und Immobilienanlagen belaufen sich auf einen Schätzwert von ungefähr zwölf Milliarden Franken. Ganz zu schweigen von den Vermögen der katholischen Landeskirchen. Die Kosten von 50 Millionen Franken für den Bau der neuen Kaserne soll aber trotzdem die Schweizer «Kasernenstiftung» übernehmen, welche momentan auf schweizweiter Betteltour bei den Kantonen ist. 13 Kantone haben bereits ihre finanzielle Unterstützung zugesichert. Auch der Bund soll sich mit insgesamt 5 Millionen Franken beteiligen. Der Bund und die Hälfte der Kantone sprechen also öffentliche Gelder für Infrastrukturausgaben eines fremden und dazu noch sehr reichen Staates. Von daher bleibt nur zu hoffen, dass die noch verbleibenden Kantone sich den wichtigsten Grundsatz der Schweizer Aussenpolitik in Erinnerung rufen, nämlich den der immerwährenden Neutralität gegenüber anderen Staaten.

Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Arbeitgeber in der Europäischen Union dürfen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Polnisches Recht statt fremde Richter
In den vergangenen Jahren gab es in Polen einige Justizreformen. Seither hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen festgehalten, dass diese Reformen EU-Recht verletzen. Das letzte Urteil betrifft die dem obersten polnischen Gericht als Aufpasser beiseitegestellte und von der Regierung kontrollierte «Disziplinarkammer». Sie kann die Immunität sämtlicher Richter und Staatsanwälte im Land aufheben und sie entlassen. Der EuGH kommt zum Schluss, dass diese Kontrolle die Unabhängigkeit der Justiz gefährde. Die Disziplinarkammer müsse ihre Arbeit per sofort einstellen. Doch in Polen denkt man nicht daran, den Anweisungen aus Luxemburg Folge zu leisten. Die Antwort des polnischen Verfassungsgerichts lautete, das EuGH-Urteil zum «System, den Prinzipien und Abläufen» der polnischen Gerichte stünden «nicht im Einklang» mit der polnischen Verfassung. Der EU-Richterspruch habe keine Geltung und sei zu missachten, so die polnischen Verfassungsrichter. Kurz gesagt macht die polnische Regierung im Prinzip also nichts anderes, als das Anliegen der vom Schweizer Stimmvolk verworfenen Selbstbestimmungsinitiative der SVP umzusetzen.

Kaspar Villiger mit Freiheits-Preis geehrt
Die Pierre Bonny Stiftung für die Freiheit hat Alt-Bundesrat Kaspar Villiger (FDP) den Freiheitspreis 2021 verliehen. Als Bundesrat sei Villiger stets für marktwirtschaftliche Lösungen, Selbstverantwortung der Menschen und das Leistungsprinzip eingestanden. Und immer, wenn mehrere Lösungen möglich gewesen seien, habe er sich für die freiheitlichste eingesetzt. Mit solchen Worten geehrt zu werden, davon kann die heutige FDP-Führungsspitze rund um Petra Gössi nach ihrer Unterstützung zum kürzlich vor dem Volk gescheiterten CO2-Gesetz nur träumen. Bleibt zu hoffen, dass der designierte FDP-Präsident Thierry Burkhart das freiheitliche Feuer der FDP wieder zum Leben erwecken kann, wie damals als der Slogan der FDP noch lautete: «Mehr Freiheit,
weniger Staat».

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