Pikom News Dezember 2016

Christliche Flüchtlinge gehörenzu den am meisten Verfolgten
Sie leiden unter den Kriegen, werden von Muslimen in ihren Heimatländern unterdrückt und verfolgt, sogar auf der Flucht und in Asylunterkünften bedroht. Christliche Asylsuchende, welche unsere Demokratie unterstützen und sich integrieren lassen, sollten bevorzugt behandelt werden. Sie sind meist auch gut gebildet und stellen für den inneren Frieden keine Gefahr dar. Am 4. März führten IS-Terroristen einen Anschlag auf ein Altersheim mit 80 älteren Obdachlosen in Aden (Südjemen) durch, welches von christlichen Nonnen des Ordens der Mutter Theresia geleitet wird. 15 Pflegerinnen wurden erschossen, darunter 4 Nonnen. Die Zahl der Obdachlosen in Jemen wird auf 240’000 geschätzt, staatliche Altersvorsorge gibt es nicht. Gezielte Anschläge gegen Christen und christliche Institutionen sind im Nahen Osten an der Tagesordnung.

Anerkannte oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
Haben Sie sich auch schon gefragt, wo der effektive Unterschied liegt? Sicher unabstreitbar vor allem zur Verschönerung der Statistik! Anerkannte Flüchtlinge erhalten Ausweis B, «vorläufig aufgenommene Flüchtlinge» und «vorläufig Aufgenommene» erhalten Ausweis F. Broschüre Kurzinformationen «Willkommen in der Schweiz» in 15 Sprachen unter www.sem.admin.ch Ausweis B ist befristet auf 1 Jahr und kann verlängert werden. Nach 10 Jahren kann eine unbefristete Niederlassungsbewilligung «Ausweis C» erteilt werden, bei erfolgreicher Integration kann bereits nach 5 Jahren ein Gesuch gestellt werden. Ausweis F ist befristet auf 1 Jahr, kann nach Überprüfung jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, sowie vorläufig Aufgenommene werden einem Kanton zugewiesen, der Ausweis ist nur in diesem Kanton gültig, ein Kantonswechsel muss beantragt werden. Für Reisen ins Ausland ist ein Reiseausweis zu beantragen, bei Reisen ins Heimatland kann Flüchtlingsstatut widerrufen werden, vorläufig Aufgenommen (F) können nicht frei reisen. Anerkannte Flüchtlinge (B) dürfen ihre Familienangehörigen (eingetragene Ehepartner und Kinder) nachkommen lassen. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (F) können frühestens nach 3 Jahren ein Gesuch für Familiennachzug stellen. Kinder müssen den Kindergarten besuchen und 9 Jahre zur Schule gehen. Flüchtlinge brauchen für einen Stellenantritt eine Bewilligung. Sprachkurse, Weiterbildung oder andere Angebote sollen helfen den Zugang leichter zu finden. Alle müssen eine obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen. Alle haben Anrecht auf unsere Sozialversicherungen. Die Sozialhilfe wird mit Steuergeldern finanziert. In den ersten 5 Jahren bezahlt der Bund, nachher sind die Gemeinden zuständig. Dies löst bei den Steuerzahlern berechtigte Ängste aus. Freie, zu teure Wohnungen, werden an Migrationsämter vermietet und bringen mehr Flüchtlinge als zugewiesen, für Gemeinden eine «tickende Zeitbombe». Von 17 Millionen Franken Steuerertrag verschlingt die Soziale Wohlfahrt in Aarburg 12 Millionen. Über 90% der Eritreer leben von der Sozialhilfe, schicken jedoch monatlich Barbeträge in ihre Heimat. Wer kommt und bleibt, bezieht für bis rund vierzig Jahre Sozialhilfe, dann übernimmt die AHV mit Ergänzungsleistungen, ohne je eine Prämie bezahlt zu haben, inklusive Gesundheitskosten. Ein Zusammenbruch unseres Sozialwesens mit Verarmung unserer Bevölkerung scheint vorprogrammiert!

Luftangriffe auf UNO-Hilfskonvoi in Syrien
UNO empört über Angriff in Aleppo auf Konvoi von 31 Fahrzeugen die 78’000 Menschen in Orum al-Kubra versorgen wollten, dabei wurden zwölf Mitarbeiter des Roten Halbmonds getötet. Es gebe keine Rechtfertigung, Krieg gegen selbstlose humanitäre Helfer zu führen, dies laufe auf ein Kriegsverbrechen hinaus. Russland stehe nun in der Pflicht, nachdrücklich zu zeigen, dass es sich dem Friedensprozess verpflichtet fühlt. Die UNO hat vorläufig weitere Lieferungen gestoppt. Zunächst die Sicherheitslage überprüft und Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das Geschehene hätte ernste Folgen für die Arbeit von Hilfsorganisationen in Syrien und sei ein ungeheuerlicher Verstoss gegen das Humanitäre Völkerrecht.

Internationale Hilfsorganisation Oxfam warnt vor humanitärer Katastrophe in Jemen
Arbeitslosigkeit, Verschuldung, steigende Lebensmittelpreise, erschweren das Überleben. Zerstörte Schulen, Fabriken und Spitäler, nicht detonierte Granaten, Minen und Bomben treiben die Menschen in die Flucht. Die Wirtschaft liege am Boden, der Konflikt verursachte bislang Zerstörungen von rund 7 Milliarden Dollar und ökonomische Verluste von 12 Milliarden. Eine von Saudi-Arabien angeführte Koalition bombardiere seit März 2015.

CVP nimmt sich dem Thema «einer abgestuften Sozialhilfe im Asylbereich» an
Die Partei will von der Regierung wissen, wie sie zu einer abgestuften Sozialhilfe im Asylbereich steht. Migranten sind kaum im Arbeitsprozess integriert, belasten das Sozialsystem sehr und stellen Gemeinden vor immer grössere Probleme. Bei der Interpellation geht es auch darum, einen grösseren Anreiz für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Grosseinsatz der Aargauer Polizei an eritreischem Hochzeitsfest in Rohr
Am Fest mit rund 300 Gästen waren gegen 22 Uhr rund 50 Personen in eine Schlägerei verwickelt. Zwei Personen erlitten Verletzungen und ein 24-Jähriger wurde festgenommen.

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